Ratgeber · § 19 UStG

    Rechnung schreiben als Kleinunternehmer: Pflichtangaben & E-Rechnung

    Als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus – dafür braucht deine Rechnung ein paar spezielle Angaben. Hier findest du alles, was rein muss, den § 19-UStG-Hinweis mit Formulierungsbeispiel, die häufigsten Fehler und was die E-Rechnungspflicht ab 2025 für dich bedeutet.

    Hinweis: Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Einzelfragen zu deiner Situation wende dich bitte an deinen Steuerberater.

    Pflichtangaben auf einer Kleinunternehmer-Rechnung

    Auch ohne Umsatzsteuer gilt § 14 UStG für dich. Das heißt: Rechnungen brauchen einen festen Satz an Angaben – nur die USt-Zeilen fallen weg und werden durch den § 19-Hinweis ersetzt.

    • Vollständiger Name und Anschrift

      Von dir als Rechnungssteller und von deiner Kundin bzw. deinem Kunden.

    • Deine Steuernummer

      Die vom Finanzamt vergebene Steuernummer. Eine USt-IdNr. brauchst du nur für steuerfreie EU-Umsätze.

    • Ausstellungsdatum

      Das Datum, an dem du die Rechnung erstellst.

    • Fortlaufende Rechnungsnummer

      Einmalig vergeben, lückenlos und nachvollziehbar.

    • Leistungsbeschreibung

      Menge und Art der gelieferten Leistung – so genau, dass klar wird, was abgerechnet wird.

    • Leistungszeitraum bzw. Leistungsdatum

      Wann die Leistung erbracht wurde. Bei mehreren Tagen: von–bis-Zeitraum.

    • Nettobetrag = Rechnungsbetrag

      Da du keine USt ausweist, ist Netto = Brutto. Es gibt genau eine Summe.

    • Hinweis auf § 19 UStG

      Der Kernsatz, der die Kleinunternehmerregelung erkennbar macht (siehe unten).

    Der § 19-UStG-Hinweis – Formulierungsbeispiele

    Das Gesetz schreibt keinen wörtlichen Text vor, verlangt aber, dass der Grund für den fehlenden USt-Ausweis eindeutig erkennbar ist. Diese Formulierungen sind üblich und werden von Finanzämtern akzeptiert:

    „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“

    „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

    „Rechnungsbetrag enthält gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer.“

    Der Hinweis gehört sichtbar auf die Rechnung – nicht versteckt im Fußtext. Empfehlung: direkt unter der Summe.

    Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

    • USt trotzdem ausgewiesen

      Sobald du „19 %“ oder einen USt-Betrag hinschreibst, schuldest du diese Summe dem Finanzamt – auch wenn du eigentlich Kleinunternehmer bist. Deine Kunden dürfen sie außerdem nicht als Vorsteuer ziehen.

    • § 19-Hinweis vergessen

      Ohne den Hinweis ist für Finanzamt und Kunde nicht erkennbar, warum keine USt auf der Rechnung steht. Die Rechnung ist dann formal fehlerhaft.

    • Rechnungsnummern nicht lückenlos

      Nummern dürfen sich nicht wiederholen und dürfen keine Lücken haben. Stornierte Rechnungen werden storniert – nicht gelöscht – und die Nummer bleibt vergeben.

    • Leistungsbeschreibung zu vage

      „Beratungsleistung“ reicht nicht. Es muss erkennbar sein, was konkret abgerechnet wurde – z. B. „Konzeption Website Startseite, 6 Std., 12.–14.03.2026“.

    • Kein Leistungszeitraum

      Fehlt das Leistungsdatum oder der -zeitraum, ist die Rechnung formal unvollständig. Bei mehreren Tagen: immer als von–bis angeben.

    E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer – empfangen ja, ausstellen nein

    Die E-Rechnungspflicht ab 2025 trifft dich als Kleinunternehmer nur zur Hälfte:

    Empfangen: ja

    Seit dem 1. Januar 2025 musst auch du im B2B E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) empfangen und lesbar archivieren können. Eine E-Mail-Adresse für den Empfang reicht – ein normales PDF-Anzeigeprogramm ist genug, um ZUGFeRD zu lesen.

    Ausstellen: nein (Ausnahme)

    Kleinunternehmer sind von der Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, ausgenommen. Du darfst weiterhin klassische Rechnungen (PDF, Papier) verschicken. Freiwillig als E-Rechnung ausstellen darfst du natürlich trotzdem.

    Mehr zu Formaten (XRechnung, ZUGFeRD), Leitweg-ID und Zeitplan findest du auf unserer Seite zur E-Rechnung.

    So löst bill-box6 das automatisch

    Du aktivierst die Kleinunternehmerregelung einmal in deinen Einstellungen. Ab dann erledigt bill-box6 die Details für dich:

    • Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen – Netto = Brutto.
    • Der § 19-UStG-Hinweis steht automatisch auf jeder Rechnung.
    • Rechnungsnummern werden lückenlos vergeben, Stornos sauber abgebildet (GoBD-konform).
    • Leistungszeitraum und Leistungsbeschreibung übernimmt bill-box6 direkt aus deiner Zeiterfassung.
    • Freiwillige E-Rechnung: Du bekommst bei Bedarf trotzdem ZUGFeRD/XRechnung mit einem Klick.

    Der Starter-Plan ist dauerhaft kostenlos und für Kleinunternehmer meist ausreichend.

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    Häufige Fragen zur Kleinunternehmer-Rechnung

    Für verbindliche Antworten auf deine konkrete Situation wende dich bitte an deinen Steuerberater.

    Rechnung schreiben – ohne Steuer-Chaos

    bill-box6 kümmert sich um Pflichtangaben, § 19-Hinweis und fortlaufende Rechnungsnummern. Du konzentrierst dich auf deine Arbeit.

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