(1) Die vorliegenden Bedingungen gelten für das Angebot der
oob6 Cloud UG
Wackenroderstraße 3
91056 Erlangen
Registergericht Amtsgericht Fürth HRB 20895
vertreten durch ihren Geschäftsführer
Herrn Jochen Böhner
– im Folgenden „oob6“ oder „Anbieter“ –
(2) Das Angebot besteht in dem Produkt bill-box6, einer Onlineplattform zur Leistungserfassung und Rechnungsstellung.
(3) Die für Vertragsvorbereitung und/oder Vertragsschlüsse seitens oob6 zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Etwaige Übersetzungen dieser Nutzungsbedingungen und übriger rechtlicher Texte in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
(1) Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer als Vertragspartner; Verträge werden nicht mit Verbrauchern geschlossen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie deutschen und europäischen Kollisionsrechtes.
(1) oob6 stellt dem Vertragspartner die folgenden Leistungen zur Verfügung:
(a) Den Zugriff auf das Programm bill-box6 über eine Benutzeroberfläche im Wege einer Software as a Service („SaaS“) – Lösung. Den Umfang der zur Verfügung gestellten Nutzung regelt § 3a.
(b) Die Einräumung von Speicherplatz für die Verarbeitung und Speicherung der Angebots- und Vertragspartnerndaten. Die Einzelheiten regelt § 3b.
(2) Der jeweils verfügbaren Leistungspakete sowie der aktuelle Funktionsumfang der Verwaltungsoberfläche ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site von oob6 unter www.bill-box6.com. Eine Fortentwicklungsverpflichtung über die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung hinaus besteht nicht. oob6 darf die Anwendung auch außerhalb von Releasewechseln im Rahmen der technischen Möglichkeiten unter angemessener Berücksichtigung der Nutzerinteressen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften anpassen.
(1) oob6 räumt dem Vertragspartner im Rahmen der vorliegenden Bedingungen das nicht ausschließliche und nicht übertragbare einfache Recht ein, das Programm bill-box6 (im Folgenden „Software“) über die für die seinerseitige Nutzung vorgesehene Webanwendung während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß selbst und durch seine berechtigten Angestellten zu nutzen.
(a) Der Vertragspartner darf die Software somit insbesondere weder bearbeiten, verändern, für die Erstellung abgeleiteter Werke nutzen oder übersetzen, noch dekompilieren, reverse engineeren oder disassemblieren oder auf andere Art und Weise den Versuch unternehmen, den Quellcode zu ermitteln. Von den vorstehenden Verboten jeweils ausgenommen sind ausdrückliche gesetzliche oder von der jeweiligen Leistungsbeschreibung gedeckte Gestattungen der jeweiligen Maßnahmen.
(b) Der Vertragspartner darf die Software somit nur vervielfältigen, soweit dies für die bestimmungsgemäße Benutzung laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung erforderlich ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Vertragspartner eingesetzten Hardware.
(c) Der Vertragspartner ist somit nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, sie zu verbreiten oder öffentlich zugänglich machen. Dieses Verbot umfasst auch die Weitervermietung.
(d) Sämtliche Einschränkungen betreffen sowohl die Software als Ganzes als auch deren Bestandteile und Teile dieser.
(2) §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
(3) oob6 behält sich alle Rechte einschließlich Text und Data Mining gem. § 44 b UrhG vor.
(1) Die technische Verarbeitung der Anwendungsdaten erfolgt auf anbieterseitigen Servern.
(2) Im Umfang der Verarbeitung auf anbieterseitigen Servern ist vom Leistungsumfang auch die Einräumung von Speicherplatz seitens oob6 umfasst. oob6 ist in diesem Falle berechtigt, zur Leistungserfüllung Nachunternehmer heranzuziehen, bleibt jedoch auch insoweit Vertragspartner.
(3) Im Umfang der vertragsgemäßen Nutzung des Verwaltungsprogramms hat der Vertragspartner die Möglichkeit, auf dem für ihn seitens oob6 bereitgestellten Speicherplatz bestimmungsgemäße Anwendungsdaten abzulegen, auf die er über das Verwaltungsprogramm zugreifen kann.
(a) Der zur Verfügung gestellte Speicherplatz ist, auch soweit keine technischen Begrenzungen bestehen, im Rahmen eines „fair use“ des, ausschließlich den bestimmungsgemäßen Anwendungsdaten vorbehaltenen, Speichervolumens im Rahmen der laufenden Nutzung der Anwendung begrenzt. Sofern der Speicherplatz zur angemessenen Speicherung der Daten überschritten werden sollte, wird oob6 den Vertragspartner hiervon verständigen, der Vertragspartner ist zur entsprechenden Verminderung innerhalb einer durch oob6 gesetzten angemessenen Frist verpflichtet.
(b) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(c) Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(2) Der Vertragspartner räumt oob6 das Recht ein, die zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. oob6 ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist oob6 zudem berechtigt, erforderliche Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Oob6 schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur bestimmungsgemäßen Nutzung im Rahmen des Programms. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Speicherplatz als Ersatz für eine eigene Sicherung seiner Daten zu verwenden. Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der übermittelten und verarbeiteten Daten treffen oob6 nicht. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Daten mittels eines lokalen Backups zu sichern.
(3) oob6 trägt dafür Sorge, dass die seitens der Webanwendung von den anbieterseitigen Servern angeforderten Daten über das Internet abrufbar sind; Nicht geschuldet ist jedoch die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung vom jeweiligen IT-System des Vertragspartners zum anbieterseitigen Server.
Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der technischen Leistungen von oob6 durch den Vertragspartner ist davon abhängig, dass die vom Vertragspartner eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Endgeräten, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen. Dies umfasst unter anderem:
eine gängige Internetverbindung
einen aktuellen Browser
Die Verantwortung, sich vor Vertragsschluss über die notwendigen technischen Mindestanforderungen zu informieren, liegt allein beim Vertragspartner.
Eine Verpflichtung seitens oob6, bestimmte Plattformen und/oder Betriebssysteme auf Dauer zu unterstützen, besteht nicht. Es ist daher möglich, dass durch Weiterentwicklung von Betriebssystemen veraltete Versionen nicht mehr unterstützt werden.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Web-Site von oob6 oder den von oob6 veranlassten Inhalten von Downloadportalen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar. Das Angebot zum Vertragsschluss gibt somit der Vertragspartner ab. Eine Verpflichtung zur Annahme dieses Angebotes besteht für oob6 nicht. oob6 ist insbesondere auch berechtigt, den Vertragsschluss von der Erteilung eines Lastschriftmandats und/oder gesicherten Zahlungsmitteln (z.B. Kreditkarte) abhängig zu machen.
(2) Der Vertragsschluss ist ausschließlich für Unternehmer möglich. oob6 kann vom Anbietenden einen geeigneten Nachweis seiner Unternehmereigenschaft und/oder seiner Vertretungsberechtigung verlangen.
(3) Soweit der Vertragsschluss (ggf. auch ausschließlich) über die Homepage von oob6 möglich ist, erfolgt die Abgabe des verbindlichen Angebotes zur Buchung der in der Bestellübersicht dargestellten Leistungen durch den Vertragspartner durch Anklicken des „kostenpflichtig bestellen“ – Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses. Unmittelbar nach Absenden der Buchung erhält der Anbietende eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen oob6 und dem Anbietenden kommt erst zustande, sobald die Buchung durch Übersendung der Zugangsdaten und/oder Bestätigung der Freischaltung seitens oob6 angenommen wurde. Ggf. ist eine regelmäßige Prüfung des SPAM-Ordners seines E-Mail-Postfachs durch den Anbietenden erforderlich.
(2) oob6 kann vom Anbietenden einen geeigneten Nachweis seiner Unternehmereigenschaft und/oder seiner Vertretungsberechtigung verlangen.
(3) Der Bestellprozess beginnt mit dem Klick auf den entsprechenden Button für bill-box6 auf der Homepage von oob6. Daraufhin kann der Anbietende ggf. eine der angebotenen Varianten zur Buchung auswählen. Nach der Artikelauswahl sind in einem nächsten Schritt die erforderlichen Bestell-, Adress-, Kommunikations- und Zahldaten anzugeben. Nach Bestätigung aller erforderlichen Bestell-, Adress-, Kommunikations- und Zahldaten werden die wesentlichen Artikelangaben einschließlich anfallender Kosten nochmals zusammengefasst. Zu diesem Zeitpunkt, also vor Anklicken des „kostenpflichtig bestellen“ – Buttons kann der Anbietende seine Eingaben korrigieren bzw. von der Vertragserklärung Abstand nehmen.
(4) Der Anbietende ist verpflichtet, die abgefragten Daten zutreffend und vollständig anzugeben, insbesondere ist die Angabe von Daten Dritter untersagt.
Im Falle des Onlineabschlusses werden die, allein durch diese Bedingungen repräsentierten, Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den gebuchten Leistungen dem Vertragspartner per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine darüber hinausgehende Speicherung der Vertragsbestimmungen durch oob6 erfolgt nicht.
(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Bestellung werden die folgenden Daten benötigt:
Vertragspartner
Vor- und Nachname des vertretungsberechtigten Bestellers
Postanschrift
E-Mail-Adresse des vertretungsberechtigten Bestellers
Zahlungsdaten
(2) Zur Anlage des Nutzerkontos wird neben der nur dem Nutzer zugänglichen E-Mail-Adresse darüber hinaus noch ein nur dem Nutzer verfügbares Passwort benötigt.
(3) Die zur Bestellung und deren Abwicklung übermittelten Daten speichert oob6 im Rahmen der steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten und Fristen. Die im Nutzerkonto durch den Nutzer hinterlegten Nutzerdaten bleiben so lange gespeichert, bis die Daten geändert oder das Nutzerkonto gelöscht werden.
(4) Einzelheiten zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung [Link] von oob6 zu finden.
(5) Hinsichtlich der im Rahmen der Nutzung des Programms bestimmungsgemäß verarbeiteten personenbezogenen Daten schließen die Parteien die als Anlage 1 beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
(1) Die vom Vertragspartner an oob6 zu zahlende Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen, deren Fälligkeit und die Vertragslaufzeit sind der Web-Site von oob6 unter www.bill-box6.com zu entnehmen und werden auf der Bestellübersicht nochmals zusammengefasst.
(2) Sämtliche Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(3) oob6 behält sich vor, die jeweils gültigen Preise nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 2 vollen Kalendermonaten zu erhöhen. Die Ankündigung der Preiserhöhung muss dem Vertragspartner mindestens in Textform zugehen.
(4) oob6 kann einen oder mehrere Zahlungswege und/oder Zahlungsdienstleister zur Auswahl anbieten. Ein Anspruch auf das Angebot bestimmter Zahlungswege, besteht nicht, auch nicht, wenn diese Wege in der Vergangenheit angeboten wurden.
(5) Erfolgt die Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstanbieter, gelten zusätzlich dessen Bedingungen für die Zahlungsabwicklung.
(6) Falls der Vertragspartner zur Zahlung das SEPA Lastschriftverfahren auswählt, wird mit dieser Wahl die Frist zur vorgeschriebenen Vorabinformation (Pre-Notification) auf 1 Werktag vor Fälligkeit verkürzt. Werden mit ordnungsgemäßer Ankündigung eingezogene Beträge zurückbelastet, hat der Vertragspartner oob6 die hierfür entstehenden Kosten zu erstatten.
(7) Soweit der Vertragspartner fällige Zahlungen nicht leistet oder diese oob6 zurückbelastet werden, steht oob6 ein Zurückbehaltungsrecht an der Leistung durch Sperrung des kostenpflichtigen Zugangs zu, bis sämtliche offenen Verbindlichkeiten des Vertragspartners beglichen wurden. Eine Nachholung der vertraglichen Leistungen von oob6 für Zeiten der Sperrung ist ausgeschlossen. Weitere Ansprüche von oob6 wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
(1) Der Vertrag beginnt mit Annahme des Vertragsangebots seitens oob6. Er läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Kalendermonatsende kündbar, jeweils sofern nicht in der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Web-Site von oob6 unter www.bill-box6.com abweichend geregelt.
(2) Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt jeweils unberührt.
(3) Kündigungen können seitens jeder der Parteien in folgender Form erfolgen:
schriftlich
in Textform (z.B. per E-Mail)
Weitere Formen der Kündigung sind ausgeschlossen und somit unwirksam.
(1) Jede Umgehung von Zugangsschranken oder sonstige Manipulation am Code oder der Funktion der Produkte von oob6 und/oder deren Zugang, umfassend das Einbringen von Schadcode, ist untersagt.
(2) Der Vertragspartner ist allein für die Eingabe und Pflege der zur Nutzung der Anwendung und der Nutzerkonten erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Anwendung und/oder etwa zur Verfügung gestellten Speicherplatz durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Er ist insbesondere verpflichtet, sicherzustellen, dass die Anmeldedaten zu seinem Nutzerkonto geheim gehalten und Dritten gegenüber nicht zugänglich werden.
(4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust zu treffen, insbesondere regelmäßige lokale Backups seiner Daten vorzunehmen und diese sicher zu verwahren (Ablage auf verschiedenen Medien, etc.). Die Backups müssen so ausgestaltet sein, dass die Daten auch ohne Zugriff über die hier vertragsgegenständliche Software lesbar sind.
(5) Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Kommunikation der Anwendung mit dem etwa zur Verfügung gestellten Speicherplatz auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(6) Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf etwa zur Verfügung gestelltem Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter oder die guten Sitten verletzenden Inhalte abzulegen. Im Falle des hinreichenden Verdachts auf einen Verstoß gegen diese Anforderungen, jedenfalls also bei konkreter Benachrichtigung von oob6 durch Behörden, Verletzte oder Dritte, ist oob6 zur sofortigen Sperrung des Zugangs zum Speicherplatz durch den Vertragspartnern für die Dauer des Bestehens des hinreichenden Verdachts berechtigt. oob6 wird den Vertragspartnern unverzüglich unter Angabe des Grundes informieren.
(7) Soweit die von dem Vertragspartnern auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können z.B. immaterialgüterrechtlich und datenschutzrechtlich geschützt sind, räumt der Vertragspartner oob6 hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Vertragspartnern bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie zu diesem Zwecke zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
(1) Datenkommunikation, insbesondere auch über das Internet, kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden; Insbesondere durch Systemwartungen und Updates können trotz gegenteiliger Bemühungen Beeinträchtigungen und Unterbrechungen auftreten. Die Leistungen von oob6 stehen daher unter dem Vorbehalt, dass für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Anwendungen nicht eingestanden wird.
(2) Für den Verlust von Daten haftet oob6 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Vertragspartner unterlassen hat, ihm mögliche Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(3) oob6 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
im Rahmen der Übernahme von Garantien oder von Zusicherungen
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
für Folgen schuldhafter Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit
im Rahmen von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf, in jedem Falle also die Hauptleistungspflichten des Vertrages.
Soweit die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur aus einfacher Fahrlässigkeit beruht und keinen aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit resultierenden Schaden verursacht, ist die Haftung von oob6 auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist jede Haftung durch oob6 ausgeschlossen.
(4) Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung seitens oob6 stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Anwendung dar.
(5) Sämtliche vorstehenden Haftungsreduktionen unter (1), (2), (3) und (4) gelten auch für die Verursachung durch einen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von oob6.
(1) Diese Bedingungen können nur geändert werden, soweit
das sich aus ihnen ergebende Interessengewicht sich nicht wesentlich zu Lasten des Vertragspartners ändert oder
nicht die wechselseitigen Hauptleistungspflichten zum Nachteil des Vertragspartners eingeschränkt werden oder dem Vertragspartner neue, nicht schon verankerte Verpflichtungen erwachsen sollen, die aus nicht einer zwingend zu beachtende Gesetzesvorgabe beruhen.
(2) Unter Einhaltung der Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes (1) können diese Bedingungen, jeweils für die Zukunft, im freien Ermessen von oob6 hinsichtlich Inhalt und Zeitpunkt geändert werden, ohne dass oob6 dies begründen muss. Die Änderungen zeigt oob6 dem Vertragspartner in Textform an. Sie gelten als angenommen, wenn der Vertragspartner ihnen nicht innerhalb von 1 Monat nach Zugang der die Änderungen enthaltenden Mitteilung in Textform widerspricht. oob6 wird den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hinweisen. Im Falle des Widerspruchs haben beide Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Nürnberg. oob6 ist jedoch auch berechtigt, das für den Sitz des Vertragspartners zuständige Gericht auszuwählen.
(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Bestimmung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.
(3) Die folgenden Anlagen sind Vertragsbestandteil:
Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvereinbarung